Sicherheit durch Kontrolle
Als Ingenieurbüro für Maschinenbau ist MAATech auch berechtigt an Arbeitsmitteln Prüfungen durchzuführen (ASchG §37).
- Abnahmeprüfungen
- Wiederkehrende Prüfungen
- Prüfungen nach außerordentlichen Ereignissen
Technische Überprüfung nach Arbeitsmittelverordnung:
- Überprüfung von Regalsystemen gem. ÖNORM EN15635
- Überprüfung von Türe und Toren
- Stapler, Kräne, Hebezeuge
- Spielplätze- und Turngeräte
- Gerüste und Leitern
- etc.