Seit Dezember 2009 gilt in Österreich die Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV 2010 §22(1)).
Dieses Paket von neuen Regelungen weist aus, dass Ihr Unternehmen und Ihre Produkte gesetzeskonform zur Marktreife gebracht werden können.
Hersteller bestätigen mittels Anbringung des CE-Zeichens, dass die Maschinen oder Anlagen alle erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 23006/42/EG erfüllen.
Gemäß dem europaweiten Regelwerk CE unterstützen wir Sie bei der CE Kennzeichnung in folgenden Bereichen:
- Erstellung von Risiko- und Sicherheitsanalysen
- Produkthaftung
- Produktsicherheit
- Zulassungsvoraussetzungen
- Normen
- Produktkonformität
- Risikobeurteilung
- Sicherheits- und Warnhinweise
- Betriebsanleitung
- Prüfzertifikate